5.3.6 Nachhaltigkeit bei der Abwicklung des Vergabeverfahrens
Bei der Abwicklung des Vergabeverfahrens ist im Bereich der Nachhaltigkeit in erster Linie der für den Oberschwellenbereich geltende Zwang zur elektronischen Beschaffung nach § 48 Abs 2 BVergG 2018 zu nennen. Die elektronische Vergabe setzt das Ziel der Digitalisierung Österreichs um und wirkt sich zudem positiv auf die Nachhaltigkeit aus, weil insb Fahrten und Transporte zur Angebotsabgabe sowie die Abgabe allfälliger weiterer Unterlagen durch die Bieter entfallen. • [Fußnote: Casati, Nachhaltige Beschaffung, Ihre vergaberechtlichen Grundlagen und Herausforderungen, ZVB 2023/4.] Die freiwillige Durchführung von elektronischen Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich ist (auch) aus Nachhaltigkeitsaspekten ebenso ratsam.