Neu
Dokument-ID: 1007898
4.7 Das Nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Das Nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung unterscheidet sich von jenem mit Bekanntmachung grundsätzlich nur in der ersten Phase, also der Findung der einzuladenden Unternehmer. Im Wesentlichen wird es dem Auftraggeber dabei ermöglicht, den Kreis der einzuladenden Unternehmer ohne vorherige Einbeziehung der Öffentlichkeit intern – wenngleich nach nicht diskriminierenden Grundsätzen – festzusetzen.