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Redaktion FORUM Media | Glossar

Ausschlussgründe

Die Ausschlussgründe sind in § 78 BVergG 2018 geregelt und sind Mängel im Verfahren, die die Eignung der Bieter betreffen und die zu einem Ausschluss der Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen können. Solche Gründe können sich entweder direkt aus dem Gesetz ergeben (zB die rechtskräftige Verurteilung eines Unternehmens wegen gewissen strafrechtlichen Tatbeständen, die Begehung einer schweren Verfehlung gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts etc, siehe alle Tatbestände in § 78 BVergG 2018) oder aus der Nichteinhaltung der in der Ausschreibungsunterlage festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter.

Grundsätzlich ist das Ausscheiden eines Bieters bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes verpflichtend. Bei bestimmten Ausschlussgründen (zB die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bieters) kann der öffentliche Auftraggeber jedoch von einem Ausschluss absehen, wenn die Leistungsfähigkeit des Unternehmers für die Durchführung des Auftrages ausreicht (§ 78 Abs 3 BVergG 2018).