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Dokument-ID: 1007575
2.3 Anfechtungsfristen und Präklusion
Allgemeines
Durch die Unterscheidung zwischen gesondert und nicht gesondert anfechtbaren Entscheidungen und die damit einhergehende Strukturierung des Vergabeverfahrens wird eine effiziente Abwicklung von Rechtsschutzverfahren erreicht. Dies durch das System der Präklusionsfristen.