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Redaktion FORUM Media | Glossar

Präklusion

Präklusion bedeutet den Verlust eines Rechts, wenn eine Rechtshandlung nicht innerhalb einer bestimmten Frist vorgenommen wurde. Deshalb sind Entscheidungen des Auftraggebers innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen anzufechten. Denn ist die Frist abgelaufen, kann die Entscheidung nicht mehr angefochten werden und die Entscheidung des Auftraggebers wird „bestandfest“, dh, sie ist nicht mehr rückgängig zu machen. Nach Ablauf der Präklusion verbleibt nicht einmal eine Naturalobligation. Im Gegensatz zur Verjährung kann die Präklusion jedoch durch ein Rechtsgeschäft verlängert werden.