Fixgeschäft
Ein Fixgeschäft ist eine spezielle Art des Vertrags, bei dem die Leistungszeit, sei es ein bestimmter Zeitraum oder ein genauer Zeitpunkt, genau festgelegt ist. Im BVergG 2018 wird der Begriff „Fixgeschäft“ nicht explizit definiert, jedoch können die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze und die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, bestehend aus dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer, auf Fixgeschäfte angewendet werden.
Im Rahmen eines Fixgeschäfts wird die Leistungszeit, also der Zeitraum oder der Zeitpunkt, für die Erfüllung der Leistung genau bestimmt und festgelegt. Dies kann beispielsweise die Lieferung von Waren zu einem bestimmten Termin oder die Fertigstellung von Bauleistungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums umfassen.
Ein charakteristisches Merkmal eines Fixgeschäfts ist, dass eine verspätete Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber keine Bedeutung mehr hat. Anders ausgedrückt hat eine Verzögerung in der Leistungserbringung keine Konsequenzen für den Auftraggeber, und der vereinbarte Zeitpunkt für die Erfüllung bleibt unverändert und bindend.
Die Anwendung von Fixgeschäften hat Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und beeinflusst die Vertragsdurchführung. Dabei sind folgende Aspekte zu beachten. Fixgeschäfte erfordern daher eine besonders klare und präzise Formulierung. Die Parteien müssen eindeutig festhalten, dass es sich um ein Fixgeschäft handelt und die genaue Leistungszeit genau definieren.
Im Gegensatz zu anderen Vertragstypen, bei denen verspätete Leistungen zu Schadenersatzansprüchen oder Vertragsstrafen führen können, hat eine verspätete Erbringung im Rahmen eines Fixgeschäfts keine Bedeutung für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer schuldet keine zusätzlichen Leistungen oder Entschädigungen aufgrund von Verzögerungen.
Fixgeschäfte werden häufig in Situationen angewendet, in denen ein genauer Zeitpunkt für die Erfüllung der Leistung entscheidend ist, wie beispielsweise in Bauprojekten oder bei der Lieferung von zeitkritischen Gütern.