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Dokument-ID: 1136134
Werkvertrag
In einem Werkvertrag verpflichtet sich der Werkunternehmer gegenüber dem Werkbesteller zur Herstellung eines Erfolges (zB zur Errichtung eines Gebäudes). Im Gegensatz zum Arbeits- bzw Dienstvertrag ist beim Werkvertrag das Ergebnis der Dienstleistung entscheidend. Es handelt sich beim Werkvertrag um ein so genanntes Zielschuldverhältnis.