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Neu Dokument-ID: 1136131

Redaktion FORUM Media - Albert Scherzer | Glossar

Vertiefte Angebotsprüfung

Der Auftraggeber muss eine vertiefte Angebotsprüfung durchführen,

  • wenn Angebote im Verhältnis zur Leistung einen ungewöhnlich niedrigen Gesamtpreis aufweisen oder
  • wenn zu hohe oder zu niedrige Einheitspreise in wesentlichen Positionen aufweisen oder
  • wenn nach einer Prüfung der Angemessenheit der Preise begründete Zweifel bestehen.

Bei einer vertieften Angebotsprüfung muss der Auftraggeber prüfen, ob die Preise betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar sind. Vor der Wahl des Angebotes für die Zuschlagsentscheidung hat der Auftraggeber aufgrund des Ergebnisses der Prüfung Angebote auszuscheiden, die eine – durch eine vertiefte Angebotsprüfung festgestellte – nicht plausible Zusammensetzung des Gesamtpreises (zB spekulative Preisgestaltung) aufweisen.