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Dokument-ID: 1007702
2.2.5 Horizontale In-House-Vergabe („Schwesternvergabe“)
Gem § 10 Abs 1 Z 2 lit b BVergG 2018 • [Fußnote: Für öffentliche Sektorenauftraggeber § 179 Abs 1 Z 2 lit b BVergG 2018.] ist nun auch die Auftragsvergabe eines kontrollierten Rechtsträgers an einen anderen von demselben Auftraggeber kontrollierten Rechtsträger (Vergabe im Schwesternverhältnis) vergaberechtsfrei möglich.