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Dokument-ID: 1136097
Leistung
Eine Leistung bezeichnet ein Handeln zur Erfüllung eines Vertrages. Der konkrete Inhalt der Leistung richtet sich nach dem Vertragstyp (zB Sach-, Wert-, Arbeits- oder Geldleistung). Wird die vertraglich geschuldete Leistung bewirkt, so tritt die Erfüllung des Vertrags ein.