© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1033868

FORUM Media (red) | Glossar

Lebenszykluskosten

Die Ermittlung des aus der Sicht des öffentlichen Auftraggebers technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebotes erfolgt aufgrund der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses entweder anhand eines Kostenmodells oder anhand von zuvor bekannt gegebenen Zuschlagskriterien (§ 91 Abs 4 BVergG 2018).

Als Kostenmodell zur Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses eines Angebotes kann gem § 92 Abs 1 BVergG 2018 eine Lebenszykluskostenrechnung herangezogen werden. Da das BVergG 2018 keine Vorgaben hinsichtlich des anzuwendenden Rechenmodells macht, muss dieses im Sinne des Transparenzgrundsatzes in den Ausschreibungsunterlagen näher festgelegt werden.

Grundsätzlich kann die Lebenszykluskostenrechnung ganz oder teilweise bestimmte Kosten während des gesamten oder eines Teiles des Lebenszyklus einer Leistung umfassen (§ 92 Abs 1 BVergG 2018). Solche Kosten sind die vom öffentlichen Auftraggeber oder anderen Nutzern der Leistung getragenen Kosten (Anschaffungskosten, Nutzungskosten, Wartungskosten) und Kosten, die durch die externen Effekte der Umweltbelastung entstehen, die mit der Leistung während ihres Lebenszyklus in Verbindung stehen, sofern ihr Wert in Geld bestimmt und überprüft werden kann (§ 92 Abs 1 Z 1 und Z 2 BVergG 2018).