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Dokument-ID: 1050151
4.17.2 Fristen/Zeitplan
Während eines Vergabeverfahrens kann es immer wieder zu unerwarteten Ereignissen kommen, die den geplanten Zeitplan (zB Ablauf der Fragefrist, Teilnahmeantrags- und/oder Angebotsfrist) auf den Kopf stellen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Zeitplan stets unverbindlich zu gestalten und sich eine Verlängerung der Fristen vorzubehalten.