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Dokument-ID: 1145671
2.1.5 Auftraggeber müssen Bieter/innen zum Austausch des Subunternehmens auffordern
In einem offenen Ausschreibungsverfahren für einen Bauauftrag forderte der öffentliche Auftraggeber, dass den Angeboten eine Erklärung über Subunternehmen beigefügt wird und mindestens drei Subunternehmen pro Fachgebiet benannt werden müssen. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass die Arbeiten von einem dieser Subunternehmen ausgeführt werden. Diese Subunternehmen unterlagen denselben Eignungskriterien wie der Hauptauftragnehmer.