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Dokument-ID: 1014703
1.6.4 Dienstleistungsaufträge, die partizipatorischen Organisationen vorbehalten sind
Eine dritte Sonderkategorie der Dienstleistungen werden im Anhang XVII Dienstleistungen definiert, bei denen der öffentliche Auftraggeber den Kreis der Bieter auf bestimmte – nämlich so genannte „partizipatorische“ – Organisationen einschränken kann. Der Auftraggeber ist bei diesen Dienstleistungen nicht gezwungen, am offenen Markt auszuschreiben, sondern kann die Leistung den partizipatorischen Organisationen vorbehalten.