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Dokument-ID: 1033854
7.9 Ablauf der vertieften Angebotsprüfung
Sofern nach einer Grobprüfung Zweifel an der betriebswirtschaftlichen Nachvollziehbarkeit der angebotenen Preise auftreten, kann bzw sollte der öffentliche Auftraggeber vom Bieter die Vorlage der K-Blätter fordern, sofern diese nicht bereits mit dem Angebot selbst vorgelegt worden sein. Aufgrund der K-Blätter kann die Kalkulation der angebotenen Preise nachvollzogen werden.