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Dokument-ID: 1127688
2.2.2 Aufforderung zum LAFO (last and final offer) auf Grundlage unterschiedlicher Verhandlungsergebnisse unzulässig
Im gegenständlichen Verfahren schrieb die Technische Universität Graz einen Lieferauftrag für Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen im Oberschwellenbereich in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung nach dem Bestangebotsprinzip aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt EUR 1,200.000,–.