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Neu Dokument-ID: 1072638

Sophie Rendl - Albert Scherzer | Glossar

Angebot

Das Angebot auf der Bieterseite ist das zentrale Dokument im Vergabeverfahren, in dem die Bieter erklären, dass sie die Ausschreibungsunterlagen kennen, die erforderlichen Befugnisse haben, die Leistungen zu den angegebenen Bedingungen zu erbringen und sich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an ihr Angebot zu binden. Das Angebot ist in den §§ 125 ff BVergG 2018 geregelt. Der Bieter hat sich bei der Erstellung des Angebotes an die Ausschreibungsunterlagen zu halten und gem § 126 BVergG 2018 auch an die darin angegebene Form. Angebote müssen sich auf die ausgeschriebene Gesamtleistung beziehen, es sei denn, dass in der Ausschreibung die Möglichkeit von Losvergaben vorgesehen wurde. Ein Bieter darf nur ein elektronisches Angebotoder ein Angebot in Papierform abgeben.

Die wichtigsten Inhalte eines Angebots sind in § 127 BVergG 2018 festgelegt, wobei der Bieter mit der Abgabe seines Angebotes erklärt, dass er die Bestimmungen der Ausschreibung kennt, über die erforderlichen Befugnisse zur Ausführung des Auftrages verfügt, die ausgeschriebene Leistung zu diesen Bestimmungen und den von ihm angegebenen Preisen erbringt und sich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot bindet.

Angebote sind innerhalb der Angebotsfrist in der in der Ausschreibung vorgesehenen Art und Weise zu übermitteln und prinzipiell ohne Vergeltung.