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Neu Dokument-ID: 1007721

Sebastian Feuchtmüller - Sophie Reiter-Werzin | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Dokumentationspflicht für In-House-Vergaben und öffentlich-öffentliche Kooperationen

Im Hinblick auf allfällige Vergabekontrollverfahren betreffend die rechtmäßige Verwendung der Ausnahmevorschriften trifft den öffentlichen Auftraggeber gem § 10 Abs 6 BVergG 2018 eine Dokumentationspflicht. Dabei sind die maßgeblichen Gründe für das Vorliegen einer In-House-Vergabe oder öffentlich-öffentlichen Kooperation zu dokumentieren. • [Fußnote: §§ 10 Abs 6; 179 Abs 6 BVergG 2018.]  Für das Sektorenkonzernprivileg besteht keine entsprechende Dokumentationspflicht. Sektorenauftraggeber müssen hingegen nur auf deren Verlangen der Kommission diese Gründe für das Vorliegen des Sektorenkonzernprivilegs mitteilen. • [Fußnote: § 181 Abs 5 BVergG 2018.] 

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