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Dokument-ID: 1007804
1.4 Bauaufträge
Das BVergG 2018 beantwortet die Frage, wann ein entgeltlicher Vertrag als Bauauftrag zu werten ist, ebenso wie die Vorgängerregelung (§ 4 BVergG 2006) durch eine taxative Aufzählung von drei Sachverhalten. Demnach sind Verträge Bauaufträge, die als Vertragsgegenstände folgende Leistungen haben: