Neu
Dokument-ID: 1007423
5 Vertragsabschluss
Der Abschluss des Leistungsvertrages oder der Rahmenvereinbarung erfolgt innerhalb der Zuschlagsfrist mit der Zuschlagserteilung. Diese stellt die Annahme des Angebotes des Bieters durch den öffentlichen Auftraggeber dar. Der Vertrag bzw die Rahmenvereinbarung gilt zu jenem Zeitpunkt als abgeschlossen, zu dem die Zuschlagserteilung beim Zuschlagsempfänger einlangt.