Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Der Bewerber oder Bieter kann im Oberschwellenbereich anstelle der sofortigen Vorlage von Nachweisen, seine Eignung und auch die Erfüllung der Auswahlkriterien durch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) belegen. Die EEE ist ein elektronisches Dokument, das die grenzüberschreitende Teilnahme von Unternehmern an Ausschreibungen erleichtern soll, weil das Dokument in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar ist.
Im Unterschwellenbereich kann die Eignung auch durch eine Eigenerklärung nachgewiesen werden, die nicht die formalen Anforderungen einer EEE erfüllen muss. Bieter können aus dem Verfahren ausgeschlossen oder rechtlich belangt werden, wenn sie die Angaben in der EEE stark verfälscht oder Informationen zurückgehalten haben. Das gilt auch, wenn die Angaben nicht mit zusätzlichen Unterlagen belegt werden können.