2.3.8 Auftraggeber/innen haften für mangelhafte Ausschreibungsunterlagen
Sachverhalt
Im März 2023 beschäftigte sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit der Frage des Schadenersatzes, als das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einen Sachverständigen beauftragte, die Ausschreibungsunterlagen zu überprüfen. Das BVwG entschied, dass das Leistungsverzeichnis in den Ausschreibungsunterlagen gegen Vergaberecht verstoße. Die Auftraggeberin müsse die Kosten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen erstatten, da diese Kosten durch ihr Verschulden entstanden seien.