Baukonzession
Baukonzessionen sind Aufträge über Bauleistungen, bei denen der Auftragnehmer als Gegenleistung entweder allein das Recht zur Nutzung des vertragsgegenständlichen Bauwerkes oder dieses Recht zuzüglich der Zahlung eines Entgeltes erhält. Die Vergabe von Konzessionsverträgen wird durch das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (BVergGKonz 2018) geregelt, das den Auftraggebern eine weitgehend freie Gestaltung der Vergabeverfahren ermöglicht. Im Vergleich zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach dem Bundesvergabegesetz 2018 bietet es mehr Flexibilität, da Auftraggeber die einzelnen Verfahrensschritte selbst bestimmen können. Die Einordnung eines Vertrags als Konzession hat daher erhebliche Auswirkungen auf das Vergabeverfahren. Konzessionsverträge für Bau- oder Dienstleistungen sind durch zwei Hauptmerkmale gekennzeichnet: Die Gegenleistung für die Arbeiten besteht im Recht zur Nutzung oder Verwertung der Bauwerke oder Dienstleistungen, wobei zusätzlich ein Preis gezahlt werden kann. Zudem trägt der Konzessionär das Betriebsrisiko.