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Dokument-ID: 1064235
3.2 Die Ausschlussgründe
In Entsprechung der Vergaberichtlinien hat der Gesetzgeber in § 78 Abs 1 BVergG 2018 (Vorgängerbestimmung § 68 Abs 1 BVergG 2006) Gründe festgelegt bei denen verpflichtend ein Ausschluss aus dem Verfahren zu erfolgen hat (vgl § 141 Abs 1 BVergG 2018), sofern nicht Gründe für ein Absehen vom Ausschluss gem § 78 Abs 3 bis 5 BVergG 2018 vorliegen.