Neu
Dokument-ID: 1007864
3.5 Die Pflichten im Vorfeld des Verfahrens
Für die Phase der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens beinhaltet das BVergG 2018 beachtliche neue Regelungen, die teilweise für Beruhigung (zB Zulässigkeit der vorherigen Markterkundung) teilweise für Unruhe (zB weite Definition der untersagten Interessenskonflikte) sorgen.