Culpa in contrahendo
„Culpa in contrahendo“ ist ein juristischer Begriff, der die vorvertragliche Haftung zwischen den Parteien beschreibt und sich auf die Sorgfaltspflichten bezieht, die während der Vertragsverhandlungen bestehen. Die Grundidee dieser Haftung liegt darin, dass die Parteien eine Verantwortung tragen, sich in ihren Verhandlungen ehrlich und gewissenhaft zu verhalten, sodass keine Partei durch schuldhaftes Verhalten der anderen geschädigt wird. Dies bedeutet, dass, wenn eine Partei während der Vorverhandlungen schuldhaft gegen ihre Sorgfaltspflichten verstößt, sie für die daraus resultierenden Schäden haftbar gemacht werden kann.
Die Haftung aus culpa in contrahendo entsteht typischerweise in Situationen, in denen eine Partei durch falsche oder irreführende Informationen, das Zurückhalten wesentlicher Informationen oder durch unredliches Verhalten in die Irre geführt wird. Beispielsweise könnte ein Anbieter, der während der Verhandlungen über den Zustand eines Produkts falsche Angaben macht, zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Käufer aufgrund dieser Informationen einen Schaden erleidet. Für die Entstehung einer Haftung müssen jedoch sowohl ein schuldhaftes Verhalten (eine „Culpa“) als auch ein daraus resultierender Schaden vorliegen. Der geschädigte Vertragspartner muss nachweisen, dass der entstandene Schaden kausal auf das vertragswidrige Verhalten der anderen Partei zurückzuführen ist.
Die rechtlichen Grundlagen für die culpa in contrahendo finden sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und in der österreichischen Rechtsprechung. Die Rechtsfolgen der culpa in contrahendo können Schadensersatzansprüche umfassen, wobei die Schadenshöhe und die Art des Schadens im Einzelfall bewertet werden müssen. Auch die Haftung aufgrund schuldhafter Vergaberechtsverstöße nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo ist denkbar.