Neu
Dokument-ID: 1007900
4.8 Das Verhandlungsverfahren – Allgemeines
Anders als das Offene und das Nicht offene Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung kann das Verhandlungsverfahren nicht bedenkenlos bei jeder Beschaffung durchgeführt werden. Für die Wahl des Verhandlungsverfahrens ist die Verwirklichung einer der im BVergG 2018 genannten Ausnahmefälle (§§ 34 bis 37, 44) notwendig.