4.4.7 Zuschlagsverfahren
Nach erfolgter Prüfung der Angebote und der infrage kommenden Bieter erfolgt die endgültige Reihung der Angebote anhand der in der Ausschreibungsunterlage angeführten Zuschlagskriterien. Aufgrund des Verhandlungsverbotes und des Verbotes widersprechender Ausschreibungsbedingungen steht daher – so die Fiktion des Gesetzgebers – schon im Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist fest, welches Angebot das bestgereihte ist. Übersteht dieses Angebot bzw das dieses anbietende Unternehmen die Prüfungsphase, ist dem Angebot auch der Zuschlag zu erteilen.