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Neu Dokument-ID: 1136062

Redaktion FORUM Media - Albert Scherzer | Glossar

Auftrag

Benötigt ein öffentlicher Auftraggeber (zB eine Gemeinde, ein Ministerium, eine Stadtverwaltung) Güter oder Leistungen, beschafft er diese großteils über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Er tritt dabei als Nachfrager am Markt auf und beschafft die benötigten Güter bzw Leistungen zu denselben Bedingungen wie Private. Im österreichischen Vergaberecht bezeichnet der Begriff „Auftrag“ eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Unternehmen, bei der sich das Unternehmen verpflichtet, bestimmte Leistungen – etwa Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen – zu erbringen. Dieser Vertrag kommt zustande, nachdem der Auftraggeber ein Vergabeverfahren durchgeführt und das wirtschaftlich günstigste oder das billigste Angebot ausgewählt hat. Der „Auftrag“ ist somit das Ergebnis des Vergabeverfahrens und wird in der Regel durch den Zuschlag formalisiert.