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Neu Dokument-ID: 1007260

Beatrix Lehner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5 Fehler im Zuge der Angebotsöffnung

Eine Angebotsöffnung ist unwiederholbar. Fehler, die bei dieser unterlaufen, können daher auch nicht saniert werden. • [Fußnote: VwGH 23.5.2007, 2005/04/0214, Abwasserbeseitigungsanlage Sonnenthal, RPA 2007, 218 (Keisler) = ZfVB 2008/158 = ZVB 2007/79 (Hackl) = ZVB-LSK 2007/90; VwGH 24.9.2003, 2000/04/0106; BVwG 15.5.2015, W187 2104454-2/35E, Sanierung und Adaptierungen gem STSG BAU und E&M, bbl 2015/166 = RPA 2015, 302 (Stelzer, Páleníková) = VIL-Slg 2015/36.]  Erhebliche Fehler können somit im Ergebnis einen zwingenden Widerruf zur Folge haben.

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