2.3.4 Widersprüchliche Festlegungen zu Mindestanforderungen
Die Antragstellerin reichte ein Angebot ein und bot Beatmungsgeräte mit der Funktion „IntelliSync+“ an. Daraufhin forderte die Auftraggeberin die Antragstellerin auf, weitere Informationen zur Erfüllung der Mindestanforderung „proportionale Druckunterstützung“ bereitzustellen. Nachdem die Antragstellerin diese Anforderungen geklärt hatte und die Auftraggeberin ein Privatgutachten eingeholt hatte, wurde das Angebot der Antragstellerin ausgeschlossen. Dies wurde damit begründet, dass die Mindestanforderung „proportionale Druckunterstützung“ nicht erfüllt sei, obwohl die Funktion „IntelliSync+“ vorhanden war.