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Dokument-ID: 1007970
4.13 Wettbewerblicher Dialog
Wie schon nach der alten Rechtslage des BVergG 2006 steht dem öffentlichen Auftraggeber auch der so genannte wettbewerbliche Dialog als Verfahrensart zur Verfügung (§ 31 Abs 9). Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das im Wesentlichen in 3 Phasen verläuft: