Angebotsbewertung
Die Bewertung der Angebote erfolgt entweder nach dem Prinzip des günstigsten Preises oder des besten Gesamtangebots. Der Auftraggeber wählt das vorteilhafteste Angebot anhand von klar definierten Zuschlagskriterien aus, die von Beginn des Vergabeverfahrens an festgelegt sind. Dabei muss eine vergleichbare Bewertung der Leistungsqualität der Angebote in Bezug auf den Auftragsgegenstand möglich sein. Die Zuschlagskriterien sind bei der Bewertung objektiv und einheitlich auf alle Angebote anzuwenden. Der Auftraggeber wählt anhand der (von Beginn des Vergabeverfahrens klar festgelegten) Zuschlagskriterien das am besten geeignete Angebot aus. Es muss eine vergleichbare Beurteilung des Leistungsniveaus der Angebote gemessen am Auftragsgegenstand möglich sein. Die Zuschlagskriterien müssen bei der Angebotsbewertung objektiv und einheitlich auf alle Angebote angewendet werden.