1.10.3 Grundsätze und Ablauf des Verfahrens
Grundsätze des Verfahrens
In § 14 werden die Grundsätze des Konzessionsvergabeverfahrens festgelegt.
Diese umfassen, so wie nach § 20 BVergG 2018, neben den Grundsätzen der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter, der Nichtdiskriminierung, der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz sowie des freien und lauteren Wettbewerbs unter anderem die Zulässigkeit des Einbezugs von sozial-ökologischen Kriterien bei der Beschreibung der Leistung, der Festlegung technischer Spezifikationen, der Zuschlagskriterien oder der Bedingungen im Leistungsvertrag.