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Dokument-ID: 1007742
4.2 Aufträge über Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen
Allgemeines zur Beschaffung von F&E-Dienstleistungen
Aufträge über Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sind gem § 9 Z 12 BVergG 2018 • [Fußnote: § 178 Z 12 BVergG 2018 für Sektorenauftraggeber.] vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen, es sei denn