4.11.5 Änderungen während der Laufzeit
Dem Wesen der Rahmenvereinbarung immanent ist jedenfalls eine zeitliche Differenz zwischen dem Abschluss der Rahmenvereinbarung und dem Abruf der Tätigkeiten. Das führt oftmals dazu, dass sich die äußeren Rahmenbedingungen – sei es bei schnell entwickelnden bzw verändernden Märkten oder Bedürfnissen der Auftraggeber – ändern. Damit stellt sich in der Praxis oft die Frage, ob der aktuelle Bedarf tatsächlich noch aus der möglicherweise vor Jahren abgeschlossenen Rahmenvereinbarung gedeckt werden kann.