7.10 Aufklärungsgespräche im Zuge der vertieften Angebotsprüfung
Ein immer wieder problematisches Element in einem Vergabeverfahren ist die direkte nicht-schriftliche Kommunikation zwischen öffentlichem Auftraggeber und Bewerber bzw Bieter. Schriftliche Kommunikation ist nachvollziehbar und es stellen sich meist nur nachrangigere Probleme bei der Beweisführung dessen, was tatsächlich Inhalt der Kommunikation war, dar. Anders verhält es sich jedoch bei direkten Gesprächen, ob diese nun telefonisch oder persönlich geführt werden. Insofern ist der schriftlichen Kommunikation in einem Vergabeverfahren – abgesehen vom Verhandlungsverfahren – der Vorrang einzuräumen.