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Dokument-ID: 1033847
7.2 Prüfung der Preisangemessenheit und vertiefte Angebotsprüfung
Gem § 141 Abs 1 Z 3 BVergG 2018 hat ein öffentlicher Auftraggeber Angebote aus einem Vergabeverfahren auszuscheiden, bei denen eine nicht plausible Zusammensetzung des Gesamtpreises vorliegt. Beispielhaft spricht das BVergG 2018 von einer spekulativen Preisgestaltung.