Neu
Dokument-ID: 1007335
5.4 Beteiligung als Subunternehmer bei mehreren Angeboten
Eine solche mehrfache Beteiligung ist unter dem Blickpunkt des oben Ausgeführten grundsätzlich nicht problematisch, solange der Subunternehmer nicht Kenntnis vom Angebotsinhalt selbst oder dessen Kalkulation hat und über den Preis der angebotenen Teilleistung nicht bewusst die Preisbildung der Angebote beeinflusst.