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Dokument-ID: 1172831
1.10.1 Arten von Konzessionsverträgen
Baukonzessionen
§ 5 BVergG Konz 2018 regelt Baukonzessionen.
Das sind entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Auftraggeber einen oder mehrere Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragen, wobei die Gegenleistung entweder im alleinigen Recht zur Nutzung des vertragsgegenständlichen Bauwerks oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht (§ 51 Abs 1).