Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Die „Ex-ante Transparenzbekanntmachung“ im österreichischen Vergaberecht bezeichnet eine freiwillige Bekanntmachung, die von einem öffentlichen Auftraggeber in einem Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung veröffentlicht wird. Mit dieser Bekanntmachung gibt der Auftraggeber bekannt, dass er beabsichtigt, einen Auftrag zu vergeben, ohne das übliche Verfahren der vorherigen Bekanntmachung und Einladung von Bietern durchzuführen.
Die Veröffentlichung einer Ex-ante Transparenzbekanntmachung erfolgt auf freiwilliger Basis. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet eigenständig, ob er diese Bekanntmachung abgibt oder nicht. Es handelt sich dabei um einen Schritt, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht und einen höheren Grad an Transparenz im Vergabeverfahren ermöglichen soll.
Die Ex-ante Transparenzbekanntmachung ist nur in Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung möglich. In solchen Fällen verzichtet der Auftraggeber darauf, das Vergabeverfahren im Voraus anzukündigen und interessierte Bieter zur Abgabe von Angeboten aufzufordern. Stattdessen gibt er direkt bekannt, dass er beabsichtigt, einen Auftrag zu vergeben. Die Ex-ante Transparenzbekanntmachung muss außerdem eine ausführliche Begründung enthalten, die die Gründe für die Entscheidung des Auftraggebers erläutert, ein Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchzuführen. Typische Gründe können beispielsweise in der Dringlichkeit oder besonderen Dringlichkeit eines Auftrags liegen.
Die Veröffentlichung der Ex-ante Transparenzbekanntmachung trägt dazu bei, Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Vergabeverfahren zu gewährleisten. Durch die Offenlegung der Gründe für die Befreiung von der vorherigen Bekanntmachung erhalten interessierte Bieter und die Öffentlichkeit Einblick in die Entscheidungsgrundlagen des Auftraggebers.