Neu
Dokument-ID: 1127691
2.3.1 Wann hat ein Mitbewerber „Kenntnis“ von einer geplanten Direktvergabe?
Eine solche an der Amtstafel angeschlagene Tagesordnung löst somit die fristauslösende „Kenntnis“ zur Einbringung eines Nachprüfungsantrags nicht aus.