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Neu Dokument-ID: 1007428

Beatrix Lehner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Zwingende und fakultative Widerrufsgründe

Es gibt zwingende Gründe, ein Vergabeverfahren zu widerrufen, bei deren Vorliegen der öffentliche Auftraggeber oder die vergebende Stelle den Widerruf also erklären muss. Des Weiteren gibt es fakultative Widerrufsgründe, bei deren Vorliegen der öffentliche Auftraggeber oder die vergebende Stelle den Widerruf erklären kann, aber davon auch Abstand nehmen und das Vergabeverfahren fortsetzen kann.

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