6.5 Auswirkungen von Kartellen auf die öffentliche Vergabe
Die Bereiche Vergaberecht und Kartellrecht sind eng miteinander verbunden. Das Vergaberecht regelt das Verfahren zur Beschaffung von Gütern und Leistungen (Vergabeverfahren) sowohl im öffentlichen Bereich als auch im Sektorenbereich. Dabei sollten auch die staatlichen Mittel wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden. Aus Sicht des Wettbewerbs sollte das Vergabeverfahren den Wettbewerb zwischen den Bietern und Bieterinnen fördern, um letztendlich für den öffentlichen Auftraggeber bzw für die öffentliche Auftraggeberin das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Das Kartellrecht trägt nicht nur zur Förderung des Wettbewerbs bei, sondern stellt auch solche Verhaltensweisen unter Sanktion, die den Wettbewerb beschränken und sich nachteilig auf andere Marktteilnehmer und Marktteilnehmerinnen auswirken.