7.1 Bekanntmachungen
Das BVergG 2018 enthält in dessen §§ 50 bis 54 allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen. Durch das Vergaberechtsgesetz 2026 bleiben diese Regelungen im Kern unverändert, werden jedoch an die verpflichtende Verwendung der eForms (elektronische Standardformulare gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780) angepasst. Bekanntmachungen sind ausschließlich elektronisch unter Verwendung der einschlägigen eForms zu übermitteln, um unionsrechtskonforme Maschinenlesbarkeit und Validierung sicherzustellen.