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Neu Dokument-ID: 1007903

Martin Führer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.9.1 Zulässigkeit des Verfahrens

Aufgrund der bei diesem Verfahren verpflichtenden Bekanntmachung – und damit erhöhter Rechtsschutzmöglichkeiten – wurden die Sachverhalte, bei denen ein solches Verfahren zulässig ist, relativ umfangreich ausformuliert und im Vergleich zur alten Rechtslage auch erweitert. Bei näherem Studium kann zusammenfassend festgestellt werden, dass öffentliche Auftraggeber dann, wenn sie ein Verhandlungsverfahren führen wollen, beinahe immer einen der Rechtsfertigungsgründe (erfolgreich) argumentieren werden können.

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