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Dokument-ID: 1007858
3.3.1 Möglichkeit und Untersagung von Bietergemeinschaften bzw Arbeitsgemeinschaften
Grundsätzlich kann der Auftraggeber vorschreiben, dass ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zu Bietergemeinschaften bzw Arbeitsgemeinschaften nicht zulässig ist.