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Neu Dokument-ID: 528457

Kommentar

§ 104a AußStrG

Entwicklung

Der das Institut des Kinderbeistandes regelnde § 104a AußStrG wurde im Jahr 2010 mit dem Kinderbeistand-Gesetz (BGBl I 2009/137) ins AußStrG eingeführt und ist mit 01.07.2010 in Kraft getreten (§ 207f AußStrG).

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