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Dokument-ID: 632194
2.18 Rechtskraft (§ 37 Abs 3 Z 18 MRG)
Zustelladressaten
In einem Verfahren, das von einem oder mehreren Hauptmietern des Hauses gegen den oder die Vermieter eingeleitet wird, ist gem § 37 Abs 3 Z 2 MRG der verfahrenseinleitende Antrag auch jenen anderen Hauptmietern des Hauses zuzustellen, deren Interessen durch eine stattgebende Entscheidung darüber unmittelbar berührt werden könnten.