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Dokument-ID: 1141477
1.4 Weitere gerichtliche Prüfung
Verfahrensfortführung
Das Verfahren wird solange fortgeführt, solange die Unterbringung aufrecht ist, sohin noch nicht durch den Abteilungsleiter oder das Gericht beendet wurde. Auf die Erstanhörung folgt die mündliche Verhandlung und bei Fristablauf erfolgt eine neuerliche Erstanhörung usw.